Auch während der Corona-Pandemie bleibt unsere Kanzlei durchgehend geöffnet.

 

Zu Ihrem Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten wir mit Blick auf COVID-19 besonders zu beachten:

1. Sie dürfen die Kanzlei nicht betreten, wenn Sie

    a) einer Quarantäneverpflichtung unterliegen,
    b) eine Erkrankung der Atemwege mit grippeähnlichen Symptomen haben oder
    c) Kontakt zu mit dem Coronavirus erkrankten Personen innerhalb der letzten 14 Tage hatten.

Melden Sie sich dann bitte telefonisch oder per E-Mail, damit wir Sie beraten können und um zu besprechen, ob ggf. durch Bevollmächtigungen oder auf andere Weise unaufschiebbare Angelegenheiten erledigt werden können.

2. Bitte haben Sie Verständnis, dass Begleitpersonen nur in Ausnahmefällen mitkommen dürfen: Sprechen Sie die Notwendigkeit bitte vorher mit uns ab.

3. Wir dürfen hier noch einmal an die üblichen Hygienemaßnahmen erinnern:

  - Bitte tragen Sie bei Betreten des Notariats eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung.
  - Bitte nutzen Sie die Desinfektionseinrichtungen im Empfangsbereich.
  - Bitte nutzen auch Sie unsere Waschräume zum Händewaschen.
  - Bitte halten Sie zu anderen Personen einen Abstand  von mindestens 1,50 m.

Wir achten bei der Terminierung darauf, Ansammlungen von Mandanten, auch beim Empfang und im Warteraum, zu vermeiden. Es wird regelmäßig gelüftet und desinfiziert.

 

 Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe! Bleiben Sie gesund!