Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden dabei Streitigkeiten zwischen Handelsvertretern und ihren Unternehmern. Solange das Vertragsverhältnis noch besteht, stehen Meinungsverschiedenheiten über Anfall und Höhe der Provision im Vordergrund. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters stetiger Quell von Meinungsverschiedenheiten, die häufig in einen Prozess münden. Hier kommen beide Vertragsparteien regelmäßig ohne qualifizierte anwaltliche Hilfe nicht aus.