Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden dabei Streitigkeiten zwischen Handelsvertretern und ihren Unternehmern. Solange das Vertragsverhältnis noch besteht, stehen Meinungsverschiedenheiten
über Anfall und Höhe der Provision im Vordergrund. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters stetiger Quell von Meinungsverschiedenheiten, die
häufig in einen Prozess münden. Hier kommen beide Vertragsparteien regelmäßig ohne qualifizierte anwaltliche Hilfe nicht aus.
Dr. Ernst Ludwig Nell
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Karsten Voß
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht