Verkehrsrecht

Autofahrer sollten sich umgehend nach einem Verkehrsunfall an einen Verkehrsrechts­anwalt wen­den, wollen sie nicht Gefahr laufen, sich schon bei der ersten polizei­lichen Vernehmung "um Kopf und Kragen zu reden." Die Automobilversicherer trach­ten da­nach, nach einem Ver­kehrs­un­fall möglichst schnell an den Geschädigten heranzukom­men, bevor dieser einen An­walt konsultiert hat. Der Geschädigte kann so bei der Scha­densregulierung leicht übervor­teilt werden. Er sollte wissen, daß die Kosten, die bei dem von ihm beauftragten Anwalt an­fallen, grundsätzlich vom gegnerischen Haftpflichtver­sicherer im Rahmen seiner Haftung zu er­stat­ten sind.

 

Der Verkehrsrechtsanwalt ist auch der kompetente Ansprechpartner, wenn es Är­ger beim Kauf von Neu- oder Gebraucht­wagen bzw. der Autoreparatur gibt. Er steht Auto­fahrern auch zur Seite, wenn gegen sie ein Verkehrsordnungswidrigkeiten- oder gar Ver­kehrsstrafverfahren eingeleitet wird. Schließlich gibt er Hilfestellung, wenn eine Verweige­rung oder die Entziehung der Fahr­erlaubnis durch die Verwaltungsbehörde droht, etwa, weil ei­ne medizinisch-psycho­logische Untersuchung verweigert oder negativ ausgegangen ist.


Zuständige Rechtsanwälte

Karsten Voß

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Arbeitsrecht